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Hinweise zu Mindestanforderungen der IT-Sicherheit
Dresden, 02. April 2012
Einige grundsätzliche Regelungen gilt es als Minimalstandards zu beachten. Dazu gehören zum Beispiel administrative Regelungen zum Umgang mit E-Mail und Internet, Vorschläge dafür finden Sie auch auf der Webseite des sächsischen Datenschutzbeauftragten (siehe aktuelle Links).
Der regelmäßige Wechsel von Passwörtern (mindestens aller 3 Monate) und der Einsatz ständig aktueller Virenscanner sind ebenfalls zwingend notwendig.
Die besten IT-Sicherheitsmaßnahmen nützen wenig, wenn Sie zum Beispiel in Pausen Ihren Arbeitsplatz-PC unbeaufsichtigt und nicht gesperrt hinterlassen.
Diese Aufzählung soll und kann keineswegs vollständig sein, sondern nur einige Anregungen geben. Genauere Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI (siehe Linksammlung). Für umfangreichere Beratungen möchten wir auch auf die Dienstleistungen von KISA hinweisen. Ihr Ansprechpartner hierfür bei KISA ist Herr Werner Schulze, bei der KDN GmbH Herr Andreas Linzner.
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AG Informationssicherheit im KDN II
Auf der Sitzung des KDN-Beirates am 18. Oktober 2010 hat die KDN GmbH die Gründung einer ‚Arbeitsgruppe Informationssicherheit im KDN‘ vorgeschlagen. Diesem Vorschlag erhielt von allen Beteiligten große Zustimmung. Gleichzeitig wurden Initialmitglieder vorgeschlagen, bevor es in einer größeren Arbeitsgruppe an die eigentliche Arbeit geht.
Am 16. Februar 2011 traf sich die Initialrunde zur AG Informationssicherheit im KDN II unter Leitung des IT-Sicherheitsbeauftragten der KDN GmbH. Grundthemen waren zunächst der Aufbau und die Größe der AG sowie die Diskussion über Aufgaben und Ziele. Auch wurden Vorschläge über weitere mögliche Mitglieder der AG eingebracht und diskutiert.
Relativ schnell waren sich die Teilnehmer einig, dass einer der Hauptarbeitspunkte in der Aufklärung über die enorme Wichtigkeit des Themas Informationssicherheit bestehen wird. Ein genau so wichtiger Punkt wird die Erstellung von Arbeitsvorlagen sein. Diese sollen Städte, Gemeinden und kommunale Einrichtungen in die Lage versetzen, auf Basis bereits bestehender Konzepte mit deutlich weniger eigenem Arbeitsaufwand ein angemessenes Sicherheitskonzept zu erstellen und zu pflegen.
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